Abrechnung
Zwischen Patient und Heilpraktiker kommt ein Behandlungsvertrag gem. § 630a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zustande.
Mein Honorar für die 60-Minütige Erstanamnese/-behandlung bezüglich Schmerzen am Bewegungsapparat (beispielsweise Rückenschmerzen, Schulter-/Nackenschmerzen, Knieschmerzen), Verdauungsbeschwerden, Allergische Beschwerden & Heuschnupfen, Erkrankungen der Haut etc. beträgt 90,00 Euro. Abhängig von der Therapiemethode sowie der Dauer der jeweiligen Behandlung können die Kosten für weitere Behandlung variieren.
Laboruntersuchungen werden Ihnen separat vom Labor in Rechnung gestellt und können nicht pauschal genannt werden. Sie werden jedoch im Vorfeld darüber informiert.
Privatversicherung
Die Abrechnung meiner Behandlung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Sätze dieser Gebührenordnung stammen von 1985 und wurden seitdem nicht mehr angepasst. Sie sind nicht zwingend bindend für Heilpraktiker, sondern stellen lediglich einen Orientierungsrahmen dar. Heilpraktiker sind in ihrer Honorarstruktur grundsätzlich frei und unabhängig.
Aufgrund dieser Tatsache kann es vorkommen, dass Heilpraktikerrechnungen von privaten Krankenversicherungen nur teilweise erstattet werden und daher Kosten entstehen, die Sie selbst tragen müssen. Gemäß Patientenrechtegesetz bin ich bei Abschluss eines Behandlungsvertrags einschließlich Honorarvereinbarung dazu verpflichtet, Sie auf diesen Sachverhalt hinzuweisen / aufzuklären.
Beachten Sie, dass Heilpraktikerrechnungen unabhängig von einem möglichen Erstattungsanspruch zu zahlen sind. Bitte klären Sie selbständig, ob und in welchem Umfang Ihr jeweiliger Kostenträger zu einer Übernahme der Kosten bereit ist.
Gesetzliche Krankenversicherungen
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass gesetzliche Krankenversicherungen aufgrund der Bestimmungen des V. Sozialgesetzbuches die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen nicht übernehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, für gesetzlich Versicherte eine private Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschließen.
Gesetzlich Versicherten der IKK-Südwest steht seit neuestem die Möglichkeit zur Verfügung, auch Kosten für bestimmte Heilpraktikerbehandlungen abzurechnen.
Patienten, die dort versichert sind, bekommen im Rahmen Ihres Gesundheitskontos nun bis zu 150,00 EUR, Familienversicherte sogar bis zu 300,00 EUR im Jahr bestimmter Leistungen erstattet.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse: 0800 / 0 119 119.